Die Übergabe und Verteilung von Vermögen bedarf einer sinnvollen Strategie im Vorfeld. Die Kanzlei RESITAX ist auf die Beratung und Umsetzung dieser Themen spezialisiert. Kompetent, sensibel und mit den entsprechenden Expertisen im Hintergrund unterstützen wir Sie dabei, dass Ihre guten Absichten auch gut ankommen.

Beratung von Erbengemeinschaften

Die Erben eines Nachlasses bilden natürlich oder auch als beschlossene GbR eine Gemeinschaft. Die Hinterbliebenen erben gemeinsam. Jeder einzelne Miterbe kann aber individuell über seinen Erbteil verfügen. Dieser komplizierte Sachverhalt führt daher oft zu Unstimmigkeiten oder Zerwürfnissen unter den Hinterbliebenen, die durch rechtzeitige und rechtsverbindliche Beratung und Begleitung vermieden werden können.
Von der Testamentseröffnung bis zur steuerlichen und rechtlichen Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten steht RESITAX in Zusammenarbeit mit Notar- und Rechtsanwaltskanzlei Schiller & Jerosch an Ihrer Seite.
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Marco Czeczka ist seit Jahren amtierender Testamentsvollstrecker. In Zusammenarbeit mit der Notar- und Rechtsanwaltskanzlei Schiller & Jerosch können Sie sich rechtlich verbindlich auf unsere Beratung verlassen.

Notar- und Anwaltskanzlei Schiller & Jerosch
www.schiller-partner.de

Unsere Aufgaben:

  • Begleitung bei der privaten Lebensplanung Ihrer Finanzen
  • Beratung, Planung und Umsetzung von Schenkungen
  • Beratung, Erstellung und Vollstreckung von Testamenten
  • Beratung zu Erbschaftsangelegenheiten
  • Wahrung und Erklärung des testamentarischen Willens des Verstorbenen
  • Vertretung der Erbengemeinschaft gegenüber Behörden oder Dritten
  • Gründungsberatung der Erbengemeinschaft als GbR
  • Ausstieg aus Erbengemeinschaften
  • Erbe teilen und Erbteile verkaufen